Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere detaillierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit und gewährleisten Transparenz sowie Klarheit in allen Geschäftsbeziehungen mit Swiss Entsorgungsservice Amsler.

1. Geltungsbereich:

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Leistungen samt Nebenleistungen der Swiss Entsorgungsservice  Amsler Durch die Auftragserteilung an uns bzw. den Vertragsabschluss mit uns werden diese AGB Vertragsbestandteil und erklärt der Kunde die Kenntnis des Inhaltes dieser AGB. 

 

Die AGB gelten auch im Falle von Folgeaufträgen und im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung und auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart oder einem Auftrag oder einer Auftragsbestätigung zu Grunde gelegt werden. Die AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn deren Wirksamkeit ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Zustandekommen des Vertrages:

Ausgenommen einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung sind alle unsere Angebote freibleibend und ohne Bindungswirkung. Bestellungen, Angebote, Aufträge und Auftragsänderungen, Stornos sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden von uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben; Stillschweigen gilt nicht als unsere Zustimmung.

 

3. Zahlungsbedingungen:

Rechnungen der Swiss Entsorgungsservice  Amsler sind innert 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen, ausgenommen sind Sonderabmachungen.

 

4. Ankauf und der Annahme von Material:

Swiss Entsorgungsservice Amsler hat das Recht, das gekaufte Material eingehend zu prüfen. Bei Mängeln oder Abweichungen von vereinbarten Qualität, Beschaffenheit oder Quantität kann Recyclinth Amsler die Annahme verweigern oder alternativ eine Preisminderung verlangen. Auch bei verdeckten Mängeln können diese Rechte nach der Annahme noch geltend gemacht werden. Kosten für zusätzliche Prüfungen und Gutachten, die aufgrund von Mängeln oder Abweichungen entstehen, trägt der Verkäufer.
Maßgeblich für die Beurteilung des Materials sind das Empfangsgewicht bzw. die Empfangsmenge sowie die von Recyclinth Amsler ermittelte Qualität. Der Werkbefund bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Vereinbarte Liefertermine an Swiss Entsorgungsservice Amsler oder Termine zur Bereitstellung des Materials zur Abholung durch Recyclinth Amsler sind für den Kunden verbindlich.

Der Kunde garantiert, dass das Material die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und frei von unerwünschten Stoffen und Mängeln ist.

 

5. Erbringung von Dienstleistungen:

Recyclingdienstleistungen werden von der Swiss Entsorgungsservice Amsler nach
Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Auftragsrechts mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt.

Amsler Recyclinth kann zur Erbringung der Dienstleistungen ohne vorgängige Zustimmung des
Kunden Drittparteien als Hilfspersonen beiziehen.

 

6. Eigentumsrecht Gebinde  Mulden, Boxen: 

Als Gebinde werden Gegenstände bezeichnet wie Mulden, Boxen und weitergehende
Objekte welche von Swiss Entsorgungsservice Amsler zur Verfügung stellt wird.

Die Mulden/Boxen bleiben Eigentum von Swiss Entsorgungsservice Amsler der Kunde darf
angebrachte Kennzeichen nicht entfernen und die Mulden/Boxen nicht veräussern,
verpfänden, verschenken, vermieten oder sonst an Dritte überlassen. 

Der Kunde vertritt gegenüber
Dritten die Interessen von Swiss Entsorgungsservice Amsler

7 Rückgabe:

Der Kunde ist verpflichtet, die Mulden/Boxen unter Berücksichtigung einer normalen
Abnützung in demselben ordnungsgemässen Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen
hat. Etwaige Reparaturen bzw. eine notwendige überdurchschnittliche Endreinigung werden an den
Kunden gesondert verrechnet

7.1 Beschädigungen:

Der Kunde haftet Swiss Entsorgungsservice Amsler gegenüber ohne Rücksicht auf
Verschulden und die Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, Abhandenkommen oder
Beschädigungen  zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe. Ein nicht
in ordnungsgemässem Zustand zurückgestelltes Gebinde wird von Swiss Entsorgungsservice Amsler unverzüglich
auf Kosten des Kunden repariert.

7.2 Abholung und Leerung :

Die freie Zufahrt zum Boxenstellplatz muss durch den Kunden gewährleistet sein. Mehraufwendungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verantwortlich für korrekte Informationen bei Anmeldung und die fachgerechte Bereitstellung des Materials, ausgenommen sind Sonderabmachungen.
Bei engen Zufahrten ist der Kunde verpflichtet, den Fahrer rechtzeitig und korrekt einzuweisen und bei Bedarf eine Hilfsperson zu stellen.

7.3 Kennzeichnung / Bewilligungen

Signalisation und Beleuchtung der Gebinde sind Sache des Bestellers, ebenso die Einholung der Bewilligung bei Stationierung auf öffentlichem Grund, soweit notwendig. Das Überfüllen oder Überladen der Boxen und Gebinde ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Für alle daraus entstehenden Folgen haftet der Kunde. Beanstandungen an Dienstleistungen von Recyclinth Amsler sind spätestens bis 5 Tage nach Abschluss der Arbeit schriftlich zu melden. Im Falle einer Geltendmachung von Mängeln muss der Kunde sicherstellen, dass Recyclinth Amsler ausreichend Gelegenheit zur Begutachtung vor Ort erhält.

7.4 Haftung:

Swiss Entsorgungsservice Amsler übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch das Gebinde oder dessen Nutzung entstehen, egal welcher Art diese sind. Der Kunde ist verpflichtet, Swiss Entsorgungsservice Amsler gegen Ansprüche Dritter Schad- und klaglos zu halten. Außerdem haftet Recyclinth Amsler nicht, wenn das Gebinde mit oder ohne Zustimmung oder Aufsicht eines Mitarbeiters bewegt, versetzt, be- oder entladen wird oder anderweitig für Zwecke verwendet wird, die nicht vorgesehen sind.
Der Kunde trägt die Verantwortung für Schäden, die durch unzureichende Baustellenordnung oder schlechte Zufahrt entstehen. Das gilt insbesondere für Schäden an Mauern, Hauswänden, Belägen, Bordsteinen, Hecken, Zäunen oder Fahrzeugen, die durch eine unzureichende Zufahrt auf Privatgrundstücken oder innerhalb der Baustelle verursacht werden.
Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Untergrund die Tragfähigkeit für den Einsatz von Mulden oder Boxen hat. Er sollte den Untergrund entsprechend schützen, um Schäden zu vermeiden.

 

 

8. Schlussbestimmungen

Andere Lieferbedingungen gelten nur insoweit, als sie mit den vorstehenden Bedingungen der
Swiss Entsorgungsservice Amsler übereinstimmen, wobei in Zweifelsfällen die Bedingungen der Swiss Entsorgungsservice Amsler hinsichtlich
des Wortlauts und der Auslegung massgebend sind.

Die Nichtbestätigung vorstehender Bedingungen ist gleichbedeutend mit ihrer Anerkennung.

Ohne Zustimmung von Recyclinth Amsler darf der Kunde Rechte und Pflichten aus Verträgen mit der
Swiss Entsorgungsservice Amsler nicht auf Dritte übertragen.

Im Rahmen der EDV-Abrechnung sind die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten
gespeichert. Die Daten werden von Swiss Entsorgungsservice Amsler unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
vertraulich behandelt und nur – soweit notwendig – für den Geld- bzw. Zahlungsverkehr an
Aussenstehende weitergegeben.

 


Sollten diese AGB, einzelne Teile davon oder sonstige Bestimmungen eines Vertrages
teilweise oder ganz unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so wird
die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind durch solche zu
ersetzen, welche den bisherigen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage
rechtswirksam sind.

Gültig ab 01.01.2025